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Ob Webentwickler, Grafikdesigner, Influencer oder Projektmanager: Sie sind Freelancer, denn Sie lieben es eigenverantwortlich zu sein und möchten sich immer die Projekte aussuchen, die Ihnen gefallen. Als Freelancer und Freiberufler genießen Sie diese Freiheit und Flexibilität. Deshalb entscheiden sich viele gegen das Angestelltenverhältnis und für die Selbstständigkeit. Doch welche Versicherungen benötigen Sie als Freelancer? Das hängt von der Branche ab. So hat ein Texter andere Risiken als ein IT-Experte. Mit uns finden Sie die passenden Versicherungen für Ihr Business: Wählen Sie Ihre Tätigkeit aus, wir vergleichen für Sie die möglichen Versicherungen und dann können Sie direkt online Ihr Business nach Ihren Wünschen absichern.
Arbeitnehmer müssen sich über Versicherungen keine Gedanken machen, da sie über ihren Arbeitgeber versichert sind. Um die Versicherungen als Freelancer müssen Sie sich selbst kümmern. Je nachdem ob Sie als Freelancer im technischen, kreativen, wissenschaftlichen, beratenden oder schriftstellerischen Bereich tätig sind, unterscheiden sich die Risiken, die die jeweiligen Beschäftigungen mit sich bringen.
Beispielsweise programmieren Sie ein Quiz für einen Auftraggeber und prüfen nicht, ob der ein oder andere Begriff markenrechtlich geschützt ist. Und schon haben Sie gegen Markenrecht verstoßen! Oder Sie sind für die Pflege und Sicherung der Datenbanken eines Unternehmens zuständig und beim Softaware-Update löschen Sie versehentlich die kompletten Daten aus der Datenbank Ihres Kunden. Die händische Wiederherstellung der Daten kostet viel Zeit und viel Geld. Oder ein Rechtsanwalt schafft es wegen Krankheit nicht, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und jetzt ist die Widerspruchsfrist abgelaufen.
Dies sind nur drei kleine Beispiele, die zeigen, dass es sehr schnell sehr teuer werden kann. Falls Sie keine Versicherung für Ihre Freelancer Tätigkeit abgeschlossen haben, haften Sie mit dem eigenen Privatvermögen. Und Schadenersatzansprüche können schnell im sechsstelligen Bereich liegen.
Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert ähnlich der Berufshaftpflicht echte Vermögensschäden ab. Von einem reinen oder echten Vermögensschaden ist die Rede, wenn ein anderer durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil hat, beispielsweise durch eine falsche Beratung. Für diese Schäden haften Sie inklusive aller Kosten für Anwälte oder Gutachter.
Ein IT-Freelancer entwickelt ein Verwaltungsprogramm für einen Verein. Dabei macht er einen Fehler. Deswegen zieht der Verein zu geringe Beiträge ein. Der IT-Entwickler korrigiert den Fehler sofort. Trotzdem fordert der Verein die Kosten für die erhöhten Transaktionsgebühren bei der Bank sowie das Schreiben an die Mitglieder. Die Berufshaftpflicht übernimmt die Kosten.
Ein Web-Designer wird beauftragt, die Website für einen Kunden neu zu erstellen. Da der Webdesigner bei zu vielen Projekten zugesagt hat, schafft er es nicht, die Website zur vereinbarten Deadline fertigzustellen. Der Kunde hat den Websitelaunch allerdings schon lange angekündigt. Wegen der Verspätung durch den Webdesigner entstehen dem Kunden Umsatzverluste. Nun fordert er, dass der Webdesigner ihm den entstandenen Schaden erstattet. Die Berufshaftpflicht des Webdesigners springt ein.
Haben Sie persönlichen Kundenkontakt bei Ihren Kunden oder in Ihrem eigenen Büro? In diesem Fall sollten Sie sich nicht nur gegen Vermögensschäden, sondern auch gegen Personen- und Sachschäden, absichern. Fügen Sie dafür Ihrer Berufshaftpflicht einen Baustein hinzu oder schließen Sie zusätzlich eine Betriebshaftpflicht ab.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Die Geschäftsinhaltsversicherung sichert Sie ab, falls Schäden am Betriebsinventar, Vorräten oder Waren durch Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Feuer, Sturm, Hagel oder Blitzschlag entstehen. Manche Versicherer schließen neben Ihrer technischen Betriebseinrichtung, Ihren Waren und Vorräte, also alle beweglichen Sachen, ebenfalls die Sachen Ihrer Kunden, die Sie beispielsweise gerade reparieren oder mit denen Sie gerade arbeiten (Laptop) ein.
Achten Sie darauf, dass Sie bei dieser Versicherung nicht unterversichert sind. Falls Sie neues Inventar, Computerzubehör und Equipment anschaffen, passen Sie Ihre Versicherungssumme nach oben hin ebenfalls an.
Schadensbeispiele
Beim Einbruch in das Büro eines Web-Designers finden die Täter nicht die erhoffte Beute. Aus Frustration randalieren sie und zerstören die Einrichtung. Die Inhaltsversicherung des Web-Designers ersetzt ihm den Schaden.
Ein Kurzschluss verursacht ein Brand an einem Drucker im Büro eines Marketingberaters. Die Feuerwehr ist schnell an Ort und Stelle. Trotzdem kann sie nicht verhindern, dass die Büroräume komplett ausbrennen. Die Inhaltsversicherung ersetzt den Schaden.
Versichern Sie Ihr IT-Equipment zusätzlich durch eine ergänzende Elektronikversicherung gegen Bedienungsfehler, Unachtsamkeit und Bruchschäden. Weiterhin empfehlen wir einen Betriebsunterbrechungsschutz. Ist Ihr Büro beispielsweise wegen eines Wasserschadens eine Zeitlang nicht nutzbar und haben Sie dadurch Umsatzeinbußen, weil Sie nicht arbeiten können, springt diese Zusatzversicherung ein!
Sehr oft kommt es zu Streitigkeiten mit Kunden, Vermietern und vielleicht freien Mitarbeitern, die einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Beispielsweise streut ein unzufriedener Kunde rufschädigende Gerüchte, die Ihre Existenz bedrohen oder Ihnen wird der Führerschein entzogen, da Sie in einer Zone zu schnell gefahren sind, die nicht ausreichend beschildert war?
Ohne Anwalt lassen sich viele Dinge nicht klären und juristischer Beistand ist teuer. Eine Firmen- oder Betriebsrechtsschutzversicherung trägt die Anwalts- und Gerichtskosten bis hin zu den Kosten für Sachverständige und Gutachter. Als Freiberufler schützen Sie sich deshalb mit einer Freelancer Rechtsschutzversicherung. Denn für Freiberufler und Selbstständige bedroht ein teurer Rechtsstreit im schlimmsten Fall die Existenz. Denn je höher der Streitwert, desto höher sind die Prozesskosten und wer verliert, bezahlt die Kosten allein.
Schadensbeispiele
Ein freiberuflich arbeitender Werbetexter hat seine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Der zuständige Sacharbeiter stellt bestimmte Beträge infrage und fordert den Architekten auf, Steuern nachzuzahlen. Da das Widerspruchsverfahren erfolglos bleibt, kommt es zum Rechtsstreit. Die Versicherung des Freelancers übernimmt die Kosten.
Ein Fotograf erhält von seinem Vermieter eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung für sein Atelier. Nach Prüfung stellt sich heraus, dass diese falsch ist. Mehrere Versuche mit dem Vermieter zu reden scheitern. Deshalb geht der Streit vor Gericht. Der Rechtsschutz des Fotografen übernimmt die anfallenden Kosten.
Warten Sie mit dem Abschluss der Firmen- oder Gewerberechtsschutzversicherung nicht bis zum ersten Rechtstreit, denn bei vielen Versicherungen gilt eine Sperrfrist. Schließen Sie als Freelancer die Firmenrechtschutzversicherung ab, bevor Sie mit dem ersten Projekt starten!
Sie arbeiten als Freelancer viel mit dem Computer und sind im Netz unterwegs? Die Gefahr einer Cyberattacke ist nicht nur für Konzerne groß und wird von Jahr zu Jahr größer. Sichern Sie sich deshalb mit einer Cyber-Versicherung ab! Selbst, wenn Sie nur bestimmte Tätigkeiten am Computer erledigen, sind Sie vor einem Angriff nicht sicher. Was würde beispielsweise passieren, wenn mit Ihrer E-Mail-Adresse falsche E-Mails an Ihre Kunden versendet werden? Das hätte fatale Auswirkungen für Sie als Freelancer. Die Cyber-Versicherung sichert Schäden ab, die durch Cyberkriminalität oder Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung entstehen, weshalb es für Sie als Freelancer ratsam ist, eine Cyber-Versicherung abzuschließen.
Schadensbeispiele
Ein Marketingberater schickt versehentlich vertrauliche Dokumente eines Unternehmens an den falschen Kunden. Er informiert das betroffene Unternehmen sofort. Trotzdem verklagt das Unternehmen den Marketingberater auf Schadensersatz. Die Cyber-Versicherung des Beraters übernimmt die Kosten.
Das Instagram-Profil eines Influencers wird gehackt und seine Reichweite genutzt, um falsche Nachrichten zu verbreiten. Dadurch verliert der Meinungsmacher viele Follower. Die Cyber-Versicherung unterstützt den Influencer im Krisenmanagement und leitet Maßnahmen in die Wege, um den Hacker zu fassen.
Finanzchef24-Leistungen im Überblick:
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